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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Awareness Training Academy GmbH Sicherheitsdienstleistungen

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Sicherheitsdienstleistungen der Awareness Training Academy GmbH.

Sie gelten ergänzend zu den im Security-Vertrag getroffenen Abmachungen.

2. Leistungen der Awareness Training Academy GmbH

Die Awareness Training Academy GmbH verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufgaben mit qualifiziertem Personal auszuführen.

Die Awareness Training Academy GmbH verpflichtet sich, sich dem Auftraggeber gegenüber loyal zu verhalten und sämtliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

3. Einsatzzeiten, Änderungen und Absagen

3.1 Einsatzzeiten

Generell gelten die im Vertrag definierten Einsatzzeiten.

Ist die Präsenz des eingesetzten Personals länger nötig, erfolgt die Abrechnung pro angebrochener Stunde.

3.2 Personalreduktion (Event)

Reduktionen der vertraglich definierten Einsätze werden bis 48 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert.

Kurzfristige Änderungen aufgrund der Situation sind möglich, wobei nach Dienstantritt in jedem Fall eine minimale Einsatzzeit von 3 Stunden pro eingesetztem Mitarbeitenden der Awareness Training Academy GmbH verrechnet wird.

Bei Personalreduktionen muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt werden können.

3.3 Absagen bei Dauerauftrag

Personalabsagen bei Daueraufträgen werden bis 48 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert.

Kurzfristigere Absagen werden mit einem Unkostenbeitrag von CHF 100.00 pro geplantem Mitarbeitenden der Awareness Training Academy GmbH in Rechnung gestellt.

3.4 Absagen bei Einzelanlass

Schriftliche Absagen von Einzelanlässen durch den Kunden werden bis 14 Tage vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert.

Bei kurzfristigeren Absagen werden je nach Anlassgrösse und Vorbereitungsaufwand 50% der vertraglich vereinbarten Security-Entschädigung in Rechnung gestellt.

4. Verrechnung und Zuschläge

4.1 Verrechnung

Die Abrechnung der Einsätze der Sicherheitsdienstleistungen der Awareness Training Academy GmbH erfolgt im Normalfall direkt nach dem Einsatz oder gemäss Abmachung im Security-Vertrag.

4.2 Zuschläge

Einsätze am 24., 25. und 26. Dezember werden mit einem Zuschlag von CHF 10.00 pro Stunde verrechnet.

Einsätze am 31. Dezember werden mit einem Zuschlag von CHF 20.00 pro Stunde (exkl. MWST) verrechnet.

4.3 Vorauszahlung und Sicherheit

Die Awareness Training Academy GmbH behält sich vor, eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit zu verlangen.

Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann die Awareness Training Academy GmbH den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Risiko und Sicherheit

5.1 Kleineinsätze

Die Mitarbeitenden der Awareness Training Academy GmbH werden nach Möglichkeit in Zweierteams eingesetzt, um einen optimalen Eigenschutz zu erreichen.

Die eingesetzten Mitarbeitenden entscheiden dabei in eigener Verantwortung, wie weit sie selbständig agieren können und treffen bei akuter Bedrohung die nötigen Schritte zum eigenen Schutz.

5.2 Grosseinsätze

Bei Grosseinsätzen wird in der Regel ab vier Mitarbeitenden der Awareness Training Academy GmbH zusätzlich ein Einsatzleiter während der Implementierungsphase gestellt.

Dieser bildet die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Securityteam, leitet den Einsatz und teilt das zur Verfügung stehende Personal ein, um die vertraglich vereinbarten Aufgaben sicherzustellen.

5.3 Bewaffnung

Die Mitarbeitenden der Awareness Training Academy GmbH tragen als Standardbewaffnung ein RSG2000.

Schusswaffen werden nur bei speziellen Einsätzen und auf Verlangen des Auftraggebers getragen.

Unsere Mitarbeitenden sind an ihren Waffen ausgebildet und besitzen entsprechende Waffentragscheine.

6. Haftung

Die Awareness Training Academy GmbH haftet nur für Schäden oder Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten, Ansprüche oder Ausgaben, welche durch oder im Zusammenhang mit schriftlich vereinbarten, ausgeführten oder nicht ausgeführten Aufgaben und Dienstleistungen entstanden sind und die Awareness Training Academy GmbH absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

Die Awareness Training Academy GmbH haftet in keinem Fall für Folgeschäden, Konventionalstrafen, Schadenersatzansprüche oder indirekte Schäden wie beispielsweise entgangenes Einkommen oder entgangenen Gewinn, Verlust von Marktanteilen oder Goodwill, finanziellen Verlust oder für Forderungen Dritter.

Die Haftung der Awareness Training Academy GmbH ist unter allen Umständen und für alle Forderungen und/oder Verluste aus derselben Ursache für Körperverletzung sowie für Sachschäden auf maximal CHF 5'000'000 beschränkt.

Jeder Anspruch des Kunden aus diesem Vertrag gegen die Awareness Training Academy GmbH muss der Awareness Training Academy GmbH per eingeschriebenem Brief innerhalb 30 Tagen seit Kenntnis gemeldet werden.

Nach Ablauf dieser Frist entfällt eine Entschädigungspflicht.

6.1 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z. B. Katastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen etc.), welche ausserhalb der Kontrolle der Awareness Training Academy GmbH liegen, kann die Awareness Training Academy GmbH Leistungen einstellen oder einschränken.

Die Preise werden entsprechend angepasst. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu finden.

Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Firmensitz der Awareness Training Academy GmbH.

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